Basisrente
Umgangssprachlich als Rürup Rente bezeichnet, spricht die seit 2005 staatlich geförderte Altersvorsorge insbesondere Selbständige an. Da sowohl private Kapitallebensversicherungen (Erlebensversicherungen) sowie klassische Rentenversicherungen, die nach 2004 geschlossen worden sind, seit Einführung von Riester, Rürup usw. nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Sowohl Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zu Rürup-Verträgen können hingegen als Sonderausgaben behandelt werden. Auch für Angestellte kann der Abschluss eines Rürup-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der geschaffenen Steuerförderungen durchaus sinnvoll sein. Spezielle Tarife in Form von förderfähigen Spartarifen werden u.a. sowohl als konventionelle oder fondgebundene Rentenversicherung angeboten. Der Abschluss eines Rürup-Versicherungsvertrages für eine Basisrente ist mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Der Rentenbeginn darf nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss vor bzw. nach dem 31.12.2011) erfolgen. Die Versicherungsansprüche sind weder vererbbar, beleihbar noch kapitalisier- oder veräußerbar und dürfen so beispielsweise nicht auf ALG II angerechnet werden. Ein Rürup-Vertrag darf immer nur eine monatliche, lebenslange Leibrente und keine anderen Auszahlungsformen vorsehen.

