Risikoleben
Eine Risikolebensversicherung ist nahezu unerlässlich, wenn der Wunsch besteht seine Angehörigen im eigenen Todesfall abzusichern. Bei dieser Versicherungsform handelt es sich im Gegensatz zur preisintensiveren Kapitallebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz. Das bedeutet, die Versicherung zahlt auch nur im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit an die Hinterbliebenen. Erfolgt in der Risikolebensversicherung während des Vertragszeitraums kein Todesfall, so verbleiben die eingezahlten Beiträge sowie die frei gewählte Versicherungssumme beim Versicherer. Hinsichtlich der Beitragsgestaltung bieten die meisten Versicherungsunternehmen beruhend auf entsprechenden Sterbefallstatistiken z.Bsp. Frauen, jüngeren Menschen und auch Nichtrauchern günstigere Versicherungsverträge an als beispielsweise rauchenden Männer über 35. Ebenfalls werden teilweise Risikozuschläge bei Krankheiten und Anzeichen für eine ungesunde Lebensweise (Rauchen, hohe Blutfettwerte, Übergewicht) erhoben. Die Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit haben ebenfalls einen hohen Einfluss auf die jeweiligen Versicherungsbeiträge. Dies sollte jedoch im Sinne des Versicherungszwecks einer Risikolebensversicherung nicht davon abhalten, eine ausreichend hohe Versicherungssumme für den Todesfall zur Absicherung seiner Angehörigen zu wählen. So wird in der Versicherungsbranche eine Versicherungssumme von etwa 150.000 Euro für eine Ehefrau mit Kleinkind als angemessen betrachtet, da diese Summe beispielsweise eine monatliche Rente über 500 Euro für das Kind in einem Zeitraum von 25 Jahren ermöglicht. Die Auszahlung der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers ist für die Kinder, gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner sowie für Ehepartner steuerfrei.

