Durch staatliche Zulagen sowie durch steuerliche Vergünstigungen bietet die sogenannte Riester-Rente die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung mit staatlicher Unterstützung. Diese ist u.a. mit einem Berufseinsteigerbonus verbunden und besteht aus zwei Komponenten: der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer können die Riester-Rente zum Beispiel in Form von Sparverträgen nutzen. Das Angesparte wird dabei nicht bei Vermögensanrechnungen berücksichtigt. Von Selbständigen, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, sowie auch von geringfügig versicherungsfrei Beschäftigten, Altersrentnern und von der Versicherungspflicht befreiten Studenten kann die Riester-Rente nicht in Anspruch genommen. Andere staatlich geförderte Formen wie die Rürup-Rente können allerdings eine Alternative darstellen. Ein Riester-Vertrag darf immer nur eine monatliche, lebenslange Leibrente und keine anderen Auszahlungsformen vorsehen.