Die private Krankenvollversicherung
Etwa jeder zehnte Bundesbürger ist derzeit privat voll krankenversichert – mit steigender Tendenz. Im Gegensatz zur GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) ist die PKV privatrechtlich und –wirtschaftlich organisiert. Damit verbunden sind neben einem oftmals weitreichenderen Leistungskatalog gegenüber der GKV auch bestimmte Annahmevoraussetzungen. So orientieren sich die PKV und die entsprechende Beitragsberechnung an der versicherten Leistung, Beruf, Gesundheitszustand, Einkommen, Alter und Geschlecht. Und demzufolge sind beispielsweise ein höheres Alter oder ein schlechterer Gesundheitszustand mit Risikozuschlägen verbunden. Allerdings gestalten sich im Gegenzug zur GKV die Beiträge zur PKV einkommensunabhängig und können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Arbeitgeberanteil verbunden werden. Ebenfalls bietet die PKV oftmals die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Versicherbar sind je nach gewählten Tarif die freie Krankenhaus- und Klinikwahl, die Chefarztbehandlung, die Form der stationären Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern, kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatz, alternative Medizin und Behandlungsmethoden, Seh- und Hörhilfen sowie physio- und psychotherapeutische Maßnahmen.

