Zumindest in Form der KFZ-Haftpflichtversicherung ist die KFZ-Versicherung durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Erst mit dem Nachweis der entsprechenden KFZ-Versicherung können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug auch amtlich für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Die Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Versicherungsbeitrag stellt hauptsächlich die Schadenrelevanz des zu versichernden Fahrzeugtyps dar. Desweiteren ist u.a. die Einstufung des Versicherten in ein Prozent-System zur Schadenshäufigkeit sowie die Jahreslaufleistung und der zu versichernde Fahrerkreis ausschlaggebend für die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung ist es oft ratsam auch weitere Arten der KFZ-Versicherung für den eventuellen Unfall- und Schadensfall zu berücksichtigen. Teil- und Vollkaskoversicherung sind dafür als wichtige Stichworte zu nennen. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung nur Schäden Dritter deckt, sorgt die Kasko-KFZ-Versicherung für die Absicherung eigener Schäden. Bei der Teilkasko-Versicherung sind dabei allerdings nur unabwendbare Schadensfälle versichert. Die Vollkasko-Versicherung greift auch bei Selbstverschulden und ist meist Voraussetzung für Fahrzeugfinanzierungen und Leasingvorhaben. Ebenfalls kann ein Schutzbrief, eine Insassen- sowie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung als Bestandteil der Kfz-Versicherung durchaus sinnvoll sein.