Bei einem Girokonto handelt es sich um ein Bankkonto, mit dem Bankgeschäfte, wie Überweisungen, Einzahlungen uvm. durchgeführt und sogenannte Sichteinlagen verbucht werden können. Als Sichteinlage wird in der Finanz- und Wirtschaftswelt ein Bankguthaben bezeichnet, welches an keine Laufzeit oder Frist zur Kündigung gebunden ist. Dies bedeutet wiederum, dass das Guthaben eines Girokontos jederzeit für den Kunden zugänglich und einsetzbar ist.
Die Ursprünge italienischen Begriffes Giro (übersetzt „Lauf“, „Kreislauf“) gehen bis in die Handelsgeschichte des Mittelalters zurück. So gibt es Quellen aus dem 11. Jahrhundert, die auf einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der heute noch die Nutzung des Girokontos maßgeblich bestimmt, hinweisen. Die Hauptfunktion eines Girokontos besteht heutzutage in der Übertragung sowie Auf- und Abnahme von Buchgeld im Rahmen der Abwicklung eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs, z.Bsp. in Form der Einzugsermächtigung, Überweisung, des Lastschrifteinzugsverfahrens oder Schecks.
Das Girokonto wird in der Bankensprache auch als Kontokorrentkonto bezeichnet und verfügt zumeist über die Möglichkeit eines Dispokredites. D.h., dass Geldtransaktionen in Form von Abbuchungen auch von einem Girokonto ohne Bankguthaben im Rahmen eines eingeräumten Kredites ohne weitere Rücksprache mit der Bank erfolgen kann. Dies geschieht jedoch gegenüber anderen Kreditformen zu verhältnismäßig hohen Zinsen.