Wertpapierdepot
Wie das Wort Depot schon erkennen lässt, handelt es sich bei einem Wertpapierdepot um eine Verwahrmöglichkeit von Wertpapieren, die in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) und Depotgesetz (DepotG) genau geregelt ist. Zu den Wertpapieren zählen demnach u.a. Aktien, Zwischen-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie Schuldverschreibungen. Das sogenannte Depotgeschäft, d.h. die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, wird dabei als Bankgeschäft, das durch Bank- und Kreditinstitute durchgeführt wird, gewertet.
Ein Wertpapierdepot wird auch als Wertpapierkonto oder bei Investments als Anlagekonto bezeichnet und somit mit einer Depot-Kontonummer, der sogenannten Depotnummer gekennzeichnet. Es existieren derzeit zwei Verwahr- und Verwaltungsformen von Wertpapierdepots: das geschlossene und das offene Wertpapierdepot.
Ein Wertpapierdepot wird auch als Wertpapierkonto oder bei Investments als Anlagekonto bezeichnet und somit mit einer Depot-Kontonummer, der sogenannten Depotnummer gekennzeichnet. Es existieren derzeit zwei Verwahr- und Verwaltungsformen von Wertpapierdepots: das geschlossene und das offene Wertpapierdepot.

