Offenes Wertpapierdepot
Beim offenen Wertpapierdepot erhält der Verwalter des Depots (beispielsweise die Bank) die Wertpapiere unverschlossen entweder in Form der Girosammelverwahrung oder der Sonder- bzw. Streifbandverwahrung. Die Girosammelverwahrung stellt im Bankwesen bei einem Wertpapierdepot die am häufigsten gewählte Verwahrungsart dar. Wertpapiere werden in dieser Form als virtuelle Guthaben auf den entsprechenden Konten geführt, ohne dass reale Effekte (effektive Stücke wie physische Wertpapierurkunden und -aktien) wirklich bewegt werden. In der Girosammelverwahrung werden die Miteigentumsanteile des Anlegers dargestellt und verwaltet. Ein Veräußerungsrecht einzelner im Depot befindlicher Wertpapiere besteht im Gegensatz zur Sonder-/Streifbandverwahrung nicht. Während bei den offenen Arten des Wertpapierdepots eine Bank oder ein Kreditinstitut auch mit der Verwaltung betraut ist, wird bei dem geschlossenen Wertpapierdepot lediglich nur eine verschlossene Verwahrmöglichkeit von Wertpapieren, beispielsweise im Tresor, gewährleistet.

