Desweiteren gibt es verschiedene Typen von Depots, die oftmals auch mit Depotgebühren seitens der depotführenden Banken verbunden sind. Einige Direkt-/Onlinebanken bieten allerdings auch kostenfreie Depots an. Die Wertpapierdepot-Typen werden dabei in Typ A, B, C und D unterteilt. Bei Typ A handelt es sich um ein sogenanntes Eigendepot, welches Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank beinhaltet. Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften kommen in dem als Treuhanddepot bezeichneten Typ B vor, der auch als Ander- und Fremddepot benannt wird. Im Typ C und D sind verpfändete Wertpapiere der Kunden der Bank enthalten. Im Falle einer Insolvenz des Verwahrers eines Wertpapierdepots besteht für den Kunden, der als Eigentümer gilt, gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Insolvenzverordnung keine Verlustgefahr, sofern das Depot von einer in Deutschland ansässigen Bank verwahrt und verwaltet wird.
Beim offenen Wertpapierdepot erhält der Verwalter des Depots (beispielsweise die Bank) die Wertpapiere unverschlossen entweder in Form der Girosammelverwahrung oder der Sonder- bzw. Streifbandverwahrung. Die Girosammelverwahrung stellt im Bankwesen bei einem Wertpapierdepot die am häufigsten gewählte Verwahrungsart dar. Wertpapiere werden in dieser Form als virtuelle Guthaben auf den entsprechenden Konten geführt, ohne dass reale Effekte (effektive Stücke wie physische Wertpapierurkunden und -aktien) wirklich bewegt werden. In der Girosammelverwahrung werden die Miteigentumsanteile des Anlegers dargestellt und verwaltet. Ein Veräußerungsrecht einzelner im Depot befindlicher Wertpapiere besteht im Gegensatz zur Sonder-/Streifbandverwahrung nicht. Während bei den offenen Arten des Wertpapierdepots eine Bank oder ein Kreditinstitut auch mit der Verwaltung betraut ist, wird bei dem geschlossenen Wertpapierdepot lediglich nur eine verschlossene Verwahrmöglichkeit von Wertpapieren, beispielsweise im Tresor, gewährleistet.
Wie das Wort Depot schon erkennen lässt, handelt es sich bei einem Wertpapierdepot um eine Verwahrmöglichkeit von Wertpapieren, die in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) und Depotgesetz (DepotG) genau geregelt ist. Zu den Wertpapieren zählen demnach u.a. Aktien, Zwischen-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie Schuldverschreibungen. Das sogenannte Depotgeschäft, d.h. die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, wird dabei als Bankgeschäft, das durch Bank- und Kreditinstitute durchgeführt wird, gewertet. Ein Wertpapierdepot wird auch als Wertpapierkonto oder bei Investments als Anlagekonto bezeichnet und somit mit einer Depot-Kontonummer, der sogenannten Depotnummer gekennzeichnet. Es existieren derzeit zwei Verwahr- und Verwaltungsformen von Wertpapierdepots: das geschlossene und das offene Wertpapierdepot.