Golfeinstieg IIn Deutschland darf man auf fast allen Golfplätzen nur dann spielen, wenn man eine Prüfung zu sogenannten Platzreife oder Platzerlaubnis abgelegt hat.
Das hat verschiedene sinnvolle Gründe. Durch das Bestehen der (theoretischen) Prüfung wird nachgewiesen, dass Sie die Regel und die Etikette des Sports kennen und –mit dieser Kenntnis - dann hoffentlich keinen Schaden an der Anlage oder den Menschen auf ihr verursachen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist das zügige Spiel. Zum einen ist Golf ein Sport – Sie legen auf einem 18-Loch Platz zwischen 6 und 10 Kilometer zurück. Zum anderen behindern Sie andere Spieler, die nach Ihnen gestartet sind, wenn Sie langsam über den Platz humpeln. Das reduziert deren Spaß am Golf und reduziert auch die Anzahl an Golfern, die den Platz nutzen wollen. Um zügig spielen zu können, müssen Sie zumindest spielen können. Und dies muss in der (praktischen) Platzreifeprüfung nachgewiesen werden. In den meisten Fällen wird der Prüfung ein Kurs vorangehen, indem Sie Regeln, Etikette und das Spielen selbst lernen. Hier gibt es Crashkurse von drei Tagen (z.B. Freitag, Samstag, Sonntag jeweils 3 bis 8 Stunden) an deren letzten Tag dann die Prüfung abgehalten wird. Zur Vorbereitung auf einen solchen Kurs ist es in jedem Fall ratsam, wenn nicht sogar von Ausrichter vorgeschrieben, dass Sie bereits einige Golfstunden absolviert haben. Alternativ ging es für Geduldigere den eher klassischen Plan eines Platzreifekurses, der wöchentlich ein-zweimal für Theorie und Praxis über einen Zeitraum von einem bis vielleicht drei Monaten abgehalten wird. Auch wenn es nicht ganz billig ist, sollten Sie die Golfstunden (und den Kurs sowieso) bei einem echten Trainer (das sind im Golf die sogenannten Pros – für Professionels, also hauptberufliche Golfspieler/Golflehrer) absolvieren. Das soll Sie natürlich nicht davon abhalten zwischen den Trainerstunden selbst Trainingseinheiten – allein oder mit Freunden – abzuhalten. Es gibt nun eine Reihe von Überlegungen und schließlich Entscheidungen, die unabhängig von der Güte eines Spielers durchgeführt werden müssen. Diese werden nun kurz angerissen und im Weiteren immer wieder aufgegriffen und erweitert. RenditeimmobilienRenditeimmobilien
Ob sich selbstgenutzte Immobilien rechnen soll hier mal dahin gestellt bleiben. Einen Artikel und Rechner finden Sie hier. Immobilenfonds, ob offen oder geschlossen, werden ebenso an anderer Stelle behandelt. Hier geht es um (echte) Immobilien als Renditeobjekte, d.h. Sie kaufen ein Haus, eine Eigentumswohnung, eine Garage, eine Ackerfläche oder sonstiges und vermieten/-pachten diese. Weiterlesen...
Die klassische LebensversicherungImmer mehr Privatpersonen schauen eher mit Sorge auf das Geld, das ihnen beim Eintritt ins Rentenalter zur Verfügung steht. Spätestens seitdem die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr aufs Neue allen Versicherten die prognostizierte Rentenhöhe per Brief mitteilt, gerät die private Vorsorge zunehmend in den Fokus des Interesses. Die klassische Lebensversicherung ist dabei einer der am häufigsten gewählten Wege, eine private Vorsorge fürs Alter zu treffen und so fernab von risikoreichen oder fondsgebundenen Anlageprodukten eine abschätzbare Rendite für den Lebensabend zu erzielen. Wer ein geringes Risiko bei seiner privaten Altersvorsorge erwartet und schon heute abschätzen möchte, welches zusätzliche Geld er beim Eintritt ins Rentenalter zu erwarten hat, trifft mit der klassischen Lebensversicherung die richtige Entscheidung.
Noch vor zwei Jahrzehnten hätte man für dieses Anlageprodukt alleine von einer Lebensversicherung gesprochen, das Attribut "klassisch" wurde erst seit den frühen 1990er Jahren ergänzt. Es grenzt die klassische Lebensversicherung so vor allem von fondsgebundenen Produkten der Versicherer ab, bei denen sich größere Chancen, jedoch auch Risiken für die zu erwartende Rendite ergeben. Entscheidet man sich für die Vorsorge für ein fondsgebundenes Modell, erhält man mit Ausnahme einer geringen Garantiesumme keine klare Aussage darüber, wie hoch die Rendite und somit auch der Auszahlungsbetrag der Versicherung im Alter 60 oder 65 aussehen wird. Wer ein geringes Risiko bei Fragen der Altersvorsorge scheut, dürfte sich somit gegen die fondsgebundene und für eine klassische Lebensversicherung entscheiden, bei der die Rendite bereits im Moment der Vertragsunterzeichnung festgeschrieben ist. Eine Chance auf höhere Rendite ist somit ausgeschlossen, jedoch auch da Risiko, im Alter mit relativ leeren Händen dazustehen. Die klassische Lebensversicherung ist von zwei anderen Absicherungsformen abzugrenzen, nämlich der gesetzlichen sowie der privaten Rentenversicherung. Von staatlicher Seite aus kann jeder Bundesbürger eine Rentenzahlung erwarten, sofern wenigstens fünf Jahre in das staatliche Rentensystem eingezahlt wurde. Nach den Jahren und der Höhe der Einzahlung berechnet sich auch die gesetzlich zu erwartende Rente, die meist eine Finanzierungslücke im Alter hervorruft und so die private Vorsorge notwendig macht. Die private Rentenversicherung ist wie die klassische Lebensversicherung ein Anlageprodukt der Versicherungswirtschaft, das ebenso hohes wie geringes Risiko bieten kann. Der Unterschied ist hierbei vor allem, dass eine private Rentenversicherung zwingend in Form von monatlichen Leistungen zur Auszahlung kommt, während sich die Beiträge nebst angesparter Rendite bei einer klassischen Lebensversicherung auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Frage, für welche Anlage der Versicherer man sich entscheiden will und ob man hierbei eher ein hohes oder ein geringes Risiko erwünscht, hängt sehr vom einzelnen Charakter des Versicherungsnehmers und seinen Hoffnungen auf die zu erzielende Rendite ab. Wer beim Blick auf die zu erwartende, gesetzliche Rente eher große Lücken sieht, dürfte in puncto Rendite kein großes Risiko eingehen wollen, sondern eine sichere und gezielte Vorsorge treffen. Eine Art der Vorsorge, für die sich die klassische Lebensversicherung in optimaler Weise anbietet. Natürlich ist es jedem Versicherungsnehmer ungenommen, einen Teil seines monatlichen Einkommens in mehrere Produkte der privaten Vorsorge zu investieren und so durch die klassische Lebensversicherung und ihr geringes Risiko bei der zu erwartenden Rendite einen Grundstein für die finanzielle Sicherheit im Alter zu legen. HypothekBei einer Hypothek handelt es sich um eine finanzielle Belastung, mit der eine Immobilie belastet wird. Ebenso kann bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung eine solche Belastung vorliegen. Oft wird in diesem Zusammenhang von einem Grundpfandrecht gesprochen, dass in Abteilung III des Grundbuches eingetragen wird. Mit diesem Recht wird dann auch der Name des Gläubigers eingetragen, der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens hat. Zunächst einmal hat der Gläubiger so Anspruch auf eine Forderung in der eingetragenen Höhe. Oft ist es möglich, dass es mehrere Gläubiger im Hinblick auf mehrere Forderungen geben kann und nicht nur einen Gläubiger mit einer Forderung. Wichtig ist dabei also, dass einer Hypothek an einem Haus, einer Eigentumswohnung oder einer Immobilie immer eine Forderung zugrunde liegt. Sollte es einmal zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung kommen, kann der Gläubiger seine Forderung zu befriedigen. Auch kann der Gläubiger unter Bezug auf § 1147 BGB alles nutzen, damit er in den Genuss seiner Forderung kommt. Daher werden Schuldner einer Hypothek stets darauf achten, dass Hypotheken rechtzeitig wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden können.
Doch nicht nur beim Grundpfandrecht wird von einer Hypothek gesprochen. Mitunter wird ein Darlehen aufgenommen, bei dem von einem Hypothekendarlehen gesprochen wird. Dieses Darlehen kann für eine Eigentumswohnung oder ein Haus genutzt werden. Oft wird hierbei ebenso von einer Hypothek gesprochen. Bedeutend ist hierbei noch darauf zu achten, in welchen Fällen von einer Hypothek gesprochen werden kann. Nicht nur das Eigentum eines Grundstückes oder an einer Immobilie kann mit einer Hypothek belastet werden. Möglich ist das Eintragen einer Hypothek ebenso für ein Erbbaurecht, für das Gebäudeeigentum oder für das Erbbaurecht. Die Hypothek ist mit einer Verpfändung gleichzusetzen, die durch Eintragung an den Gläubiger erfolgt ist. Dabei kann es bei verschiedenen Hypotheken zu einer Rangentstehung kommen, die bei einem Haus oder einer Immobilie existieren können. Doch auch eine Eigentumswohnung kann mehrere Hypotheken besitzen. In der Reihe des jeweiligen Rangs werden die Forderungen dann beglichen. Doch das Bild in Bezug auf die Bedeutung der Hypothek hat sich verändert. Wurden diese früher vorwiegend ausgewählt, trägt den größten Anteil an Belastungen mit 80 Prozent die Grundschuld. Bei einem Blick auf die Belastungen der Grundstücke ist nur noch die Bestellung von 20 Prozent an Hypotheken erfolgt. Grüne Investmentfonds als alternative Form der GeldanlageNachhaltigkeitsfonds, ethisch-ökologische Fonds, Öko-, Umwelttechnologie- und Grüne Investmentsfonds sowie Fonds für erneuerbare Energien. – So lauten die Schlagworte, in denen sich Geldanlage und Aktienfonds nach den Prinzipien des Socially Responsible Investings (ethisch-sozialverantwortlichen Investments) verbinden. Dabei besteht das Ziel darin, nur in solche Unternehmen zu investieren, die nachhaltig, sozial verantwortlich und umweltbewusst wirtschaften und handeln. Im Umkehrschluss kann und soll diese Form der Geldanlage ein Geldverdienen mit gutem Gewissen zugunsten der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen. Eine förmliche oder gar gesetzlich festgelegte Definition zu dieser Art der Geldanlage und Zusammenstellung von entsprechenden Fonds gibt es allerdings nicht.
Derzeit existieren zahlreiche grüne Investmentfonds-Angebote, die beispielsweise Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien, wie Solarenergie, Wasser- oder Windkraft, einschließen. Welche Unternehmen in einen solchen Fond aufgenommen werden, erfolgt je nach Anbieter sowohl für ethisch-sozialverantwortliche als auch grüne Investmentfonds über einen anbietereigenen Kriterienkatalog. Negativkriterien schließen dabei die Aufnahme von Unternehmen in den Fond aus. Positivkriterien befürworten die Aufnahme. So gehören zum Beispiel unternehmerische Tätigkeiten in den Wirtschaftsbereichen, wie konventioneller Automobil-, Flugzeugbau und Kernenergie, zu den Negativkriterien und führen dazu, dass Aktien von solchen Unternehmen im Zusammenhang mit grünen Investmentfonds nicht gekauft und zur sogenannten Blacklist (Schwarze Liste) gehören. Unternehmen, die ökologische Geschäftstätigkeit (beispielsweise im Bereich erneuerbare Energien, intelligente Stromnetze) aufweisen können oder in ihrer Produktion eine nachweislich hohe Energie- und ökologische Effizienz haben, werden unter der als Whitelist (Weiße Liste) bezeichneten Einordnung in Ethik- und grüne Investmentfonds aufgenommen. Oftmals steht sowohl für die Anleger als auch für die grünen Unternehmen selbst die Rendite hinter den eigentlich ethisch-sozial-ökologischen Zielen. Allerdings sollte jeder Interessent vor der Investition einen genauen Blick in grüne Investmentfonds-Angebote werfen und sich von der Auswahl der entsprechenden Unternehmen auch selbst überzeugen. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Investition in rein grüne Investmentfonds und erneuerbare Energien das Anlagespektrum einschränkt und somit eventuell durch die geringe Diversifikation, d.h. die Verteilung auf nur wenige Wirtschaftszweige, höhere Anlage-Gefahren mit sich bringen kann. BasisrenteUmgangssprachlich als Rürup Rente bezeichnet, spricht die seit 2005 staatlich geförderte Altersvorsorge insbesondere Selbständige an. Da sowohl private Kapitallebensversicherungen (Erlebensversicherungen) sowie klassische Rentenversicherungen, die nach 2004 geschlossen worden sind, seit Einführung von Riester, Rürup usw. nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Sowohl Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zu Rürup-Verträgen können hingegen als Sonderausgaben behandelt werden. Auch für Angestellte kann der Abschluss eines Rürup-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der geschaffenen Steuerförderungen durchaus sinnvoll sein. Spezielle Tarife in Form von förderfähigen Spartarifen werden u.a. sowohl als konventionelle oder fondgebundene Rentenversicherung angeboten. Der Abschluss eines Rürup-Versicherungsvertrages für eine Basisrente ist mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Der Rentenbeginn darf nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss vor bzw. nach dem 31.12.2011) erfolgen. Die Versicherungsansprüche sind weder vererbbar, beleihbar noch kapitalisier- oder veräußerbar und dürfen so beispielsweise nicht auf ALG II angerechnet werden. Ein Rürup-Vertrag darf immer nur eine monatliche, lebenslange Leibrente und keine anderen Auszahlungsformen vorsehen.
Riester-RenteDurch staatliche Zulagen sowie durch steuerliche Vergünstigungen bietet die sogenannte Riester-Rente die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung mit staatlicher Unterstützung. Diese ist u.a. mit einem Berufseinsteigerbonus verbunden und besteht aus zwei Komponenten: der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer können die Riester-Rente zum Beispiel in Form von Sparverträgen nutzen. Das Angesparte wird dabei nicht bei Vermögensanrechnungen berücksichtigt. Von Selbständigen, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, sowie auch von geringfügig versicherungsfrei Beschäftigten, Altersrentnern und von der Versicherungspflicht befreiten Studenten kann die Riester-Rente nicht in Anspruch genommen. Andere staatlich geförderte Formen wie die Rürup-Rente können allerdings eine Alternative darstellen. Ein Riester-Vertrag darf immer nur eine monatliche, lebenslange Leibrente und keine anderen Auszahlungsformen vorsehen.
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